Seit 01. März 2020 sollen Kinder nach dem am 14.11.2019 verabschiedeten Masern-Schutzgesetz Kinder wirksam gegen Masern geschützt
werden.
Wer muss geimpft werden?
"[...]
Kinder und Schüler, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden.
Dazu zählen z. B. Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen.
Personen, die bereits vier Wochen in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder untergebracht sind. Dazu zählen z. B. Heime, auch beispielsweise für Asylbewerber.
Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Dazu zählen z. B.: Arzt- und Zahnarztpraxen, Kinderhorte, Schulen, Heime, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Tageskliniken, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.
Zu den Mitarbeitern in solchen Einrichtungen zählen z. B. Lehrer, Erzieher, Tagesmütter, medizinisches Personal, Küchen- und Reinigungspersonal, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten, Hausmeister. Diese Personen haben vor Beginn ihrer Betreuung oder Tätigkeit der Leitung der Einrichtung, [...], durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass:
- sie ausreichend gegen Masern geimpft sind oder
- sie immun gegen Masern sind oder
- wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
[...] Außerdem sind vor 1971 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften.[...] "
Quelle: Schannath, Andrea. "Masernschutzgesetz: Das sollten Ärzte wissen". In: Der niedergelassene Arzt. 69. Jahrgang, Nr. 2. Seite 28.
Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
"[...]Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland aktuell ausschließlich Kombinationsimpfstoffe (Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMRV) Impfstoffe) zur Verfügung. Bei dem Masern-Anteil der Impfstoffe handelt es sich um einen Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Bei den Antigenen gegen Mumps, Röteln und Windpocken handelt es sich ebenfalls um abgeschwächte Virusstämme der Erreger. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der STIKO generell empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten. Das Immunsystem eines gesunden Kindes ist sehr gut in der Lage, auf den Impfstoff zu reagieren. Ein Kombinationsimpfstoff gilt insgesamt als nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff. Um mit den Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Mumps und Röteln zu verhindern, wird auch in Deutschland von der STIKO der MMR-Kombinationsimpfstoff empfohlen.[...]"
Die MMR- oder MMRV-Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für eine MASERN-Titerbestimmung müssen Sie als Patient*in selbst tragen!
Ggf. übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, dies ist individuell zwischen Patient*in und Arbeitgeber abzuklären.
Die Gebühren hierfür erfragen Sie bitte in der Praxis bei unseren Mitarbeiterinnen, ebenso liegt eine Gebührenliste in der Praxis aus.
Praxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Udo Richter
Facharzt für Allgemeinmedizin
Akupunktur Chirotherapie
Naturheilverfahren Rettungsmedizin
Sinsheimerstraße 20
69226 Nußloch
Tel.: 06224-10483
E-mail:
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